Tippgeber
Tippgeber werden zahlt sich aus.
Sie kennen jemanden, der eine Wohnung, ein Haus oder Grundstück verkaufen will?
Wunderbar! Erzählen Sie uns davon, denn bei Immobilix werden Tippgeber belohnt.
Tippgeber - so funktioniert´s:
Sie empfehlen uns eine Immobilie, die zum Verkauf steht und uns noch nicht bekannt bzw. noch nicht öffentlich ausgeschrieben ist. Kommt es durch Ihre Empfehlung zu einem erfolgreichen Geschäftsabschluss, erhalten Sie eine Tippgeber-Provision in Höhe von 10% der Netto-Provision.
Selbstverständlich können Sie auch anonym bleiben, wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Name beim Verkäufer genannt wird. Sie erhalten auch in diesem Fall die Provision.
Und hier nochmal das Kleingedruckte:
Tippgeber-Richtlinien:
1. Vermittelt der Tippgeber einen Immobilienverkäufer oder -vermieter, so erhält der
Tippgeber für einen dadurch rechtswirksam zustande gekommenen Kauf- oder
Mietvertrag eine Tipp-Provision in Höhe von 10 % aus der, der Immobilix e.U. zufließenden Gesamtprovision vom Abgeber.
2. Der Anspruch auf eine Tipp-Provision wird unter der Bedingung erworben, dass Immobilix e.U. durch das Geschäft ein Provisionsanspruch erworben und der Kunde die Maklerprovision tatsächlich bezahlt hat.
3. Ist die vom Tippgeber genannte Geschäftsgelegenheit Immobilix e.U. bereits bekannt, oder das Objekt bereits öffentlich ausgeschrieben, entfällt für den Tippgeber der Anspruch auf die Provision.
4. Die Tipp-Provisionen werden dem Tippgeber spätestens einen Monat nach Zahlungseingang der Kundenprovisionen ausbezahlt.